Die EU-geltende REACH-Verordnung besagt, dass für jedes Produkt, das laut der CLP-Verordnung als gefährlich (z.B. unverdünntes Aroma kann die Augen reizen) eingestuft wird, ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden und vorliegen muss. Da jedes Produkt von unserer Qualitätssicherung überprüft, mit den nationalen und internationalen Grenzwerten verglichen und der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft wird, erstellen wir auch für nicht gefährlich eingestufte Produkte ein vollständiges und korrektes Sicherheitsdatenblatt.
Die SDB-Erstellung ist ein integraler Teil unseres Produktionsablaufes und bei jedem unserer Produkte immer mit dabei. Unser Expertenteam mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen gerne auch für die SDB-Erstellung von Produkten, die nicht von uns stammen, oder zur Sichtung und Überprüfung auf Richtigkeit externer SDB zur Verfügung.