TPD

Die Richtlinie für Tabakerzeugnisse (2014/40/EU) trat am 19. Mai 2014 in Kraft und wurde am 20. Mai 2016 in den EU-Mitgliedstaaten geltendes Recht. Sie enthält Vorschriften über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Dazu gehören Zigaretten, Drehtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarrillos, nicht zum Rauchen bestimmter Tabak, elektronische Zigaretten und pflanzliche Raucherzeugnisse.

Gemäß der Richtlinie 2014/40/EU über Tabakerzeugnisse müssen Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und Nachfüllbehältern den Behörden in den EU-Ländern, in denen sie die Vermarktung dieser Produkte planen, die wichtigsten Daten übermitteln.

Unter Anderem schreibt die TPD vor, jede E-Zigarette/Verdampfer und E-Liquids bei einem Registrierungs-Portal zu melden. Für nikotinhaltige Produkte müssen Nikotin-Emissionen und für Aromen diverse Aldehyd/Keton-Verbindungen des entstehenden Dampfes gemessen werden. 

Wir sind auch für eine Verschärfung dieser Richtlinien bestens ausgerüstet und können jedes Produkt von Analyse/Auswertung bis vollständiger Registrierung fertigstellen.